Sachkunde für Hundehalter:innen

Von der Landesregierung freigegebene Hundetrainer:innen bei denen der Praxisteil absolviert werden kann

Sachkunde für Hundehalter nach dem Bundestierschutzgesetz gemäß § 13 Abs. 4 (Link) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Seit 1. Juli 2026 ist eine bundesweite Sachkunde in Theorie und Praxis für Neuhundehalter* vorgeschrieben. Der vierstündige Theorievortrag ist zwingend  vor Übernahme eine Hundes erfolgen. Für die Registrierung des Tieres und seines Halters in der österreichischen Heimtierdatenbank, welche gesetzlich vorgeschrieben ist und in der Wohnortgemeinde abverlangt wird, ist der Nachweis des Besuches des Vortrages vorzulegen.

Der Praxisteil muss zwischen dem 6. und 12. Lebensmonat des Hundes erfolgen. Er umfasst 2 Stunden Training.

Der Sachkundevortrag und die Praxiseinheit darf nur von geeigneten und der Landesreigerung freigegebenen Personen wie tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen abgehalten werden! 
*Weitere Informationen zu vorgegebenen Inhalten und Fags finden Sie hier https://tierwissen.at/

Tiere Helfen Leben bietet den Vortrag in angenehmer Seminaratmosphäre in Theresienfeld, NÖ an. Im bequemen Umfeld mit Getränkeangebot und auf Wunsch auch kostenpflichtigen sehr umfangreichen Unterlagen wird von unseren unterrichtserprobten Referenten Wissen über Lernverhalten, Kommunikation und verantwortungsvolle Hundehaltung vermittelt.

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