Unsere Leitsätze

Wir, der Verein Tiere Helfen Leben, sehen eines unserer vorrangigsten Ziele in einem flächendeckenden, dem Bedarf entsprechenden Ausbau des Angebotes an Therapiebegleittier–Teams für tiergestützte Therapie, Förderung oder Aktivität. Diesem Ziel wollen wir durch eine professionelle, den Tierbedürfnissen angepasste, auf dem neuesten Stand der Verhaltenskunde basierenden Ausbildung entsprechen.
  • Im Zentrum unserer Ziele steht der Respekt vor Mensch und Tier Alle Begegnungen und Interaktionen beruhen auf Freiwilligkeit seitens Mensch und Tier
  • Würde und Achtung vor Mensch und Tier stehen im Mittelpunkt unseres Tuns
  • Menschen helfen Menschen und unsere Tiere begleiten uns dabei als wichtige Brückenbauer
  • Alle an tiergestützter Therapie beteiligten Personen – Klient, Zuschauer, Betreuer, so wie menschlicher und tierischer Therapeut – sollen aus einer Begegnung mit positiven Erinnerungen gehen
  • Der Einsatz der Tiere entspricht immer und in jeder Situation auch deren Bedürfnissen

Was uns auszeichnet

Im Zuge unserer Ausbildung vertieft sich die Mensch – Tierbeziehung noch stärker.

Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich über positive Verstärkung.
Ein respektvoller Umgang mit unseren Hunden und die Auseinandersetzung mit den Kommunikationssignalen (Calming Signals) ist uns wichtig.
Wir bekennen uns mit Überzeugung zur kognitiven Ethologie und setzen neue Erkenntnisse der Verhaltensforschung um.

Einige unserer Grundsätze

  • Jeder Hund wird nach seiner individuellen Persönlichkeit beurteilt und rassespezifische Verhaltensmerkmale bei der Verhaltensüberprüfung berücksichtigt.
  • Kein Rasseausschluss
  • Keine Zwangsvermittlung von Teams
  • Außer solidem Grundgehorsam sind keine spezifischen Vorkenntnisse nötig
  • Ausbildungsbeginn erst ab 18 Monaten (nach Reifung der individuellen Persönlichkeit und erlangen ausreichender Konzentrationsfähigkeit)
  • Nur geeignete Tiere werden in die Ausbildung aufgenommen
  • Einsatz unserer Hunde erfolgt immer unter Berücksichtigung ihrer Empathie und Vorlieben
  • Anerkennung der Gefühlsfähigkeit unserer Tiere und Akzeptanz ihres Ausdrucksvermögens z.B. bei Trauer, Freude, Liebe…
  • Gleichgeschlechtliche Aversion kann toleriert werden, vorausgesetzt dass sie kontrollierbar bleibt

Ethischer Codex

Alle Mitglieder von TIERE HELFEN LEBEN (im folgenden THL abgekürzt) erklären sich durch die Unterzeichnung des Beitrittsformulars mit den Inhalten des ethischen Kodex einverstanden, und verpflichten sich, danach zu handeln.

  1. Jedes Mitglied kann Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen desselben einbringen, über die in der nächstfolgenden Generalversammlung abgestimmt wird.
  2. Mitglieder von THL sind dazu angehalten, den Verein und seine Anliegen in der Öffentlichkeit würdig zu repräsentieren. Dazu zählt auch der Umgang mit Tieren.
  3. Rufschädigendes Verhalten gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern ist zu unterlassen.
  4. Bei der Ausübung von tiergestützter Interventionen gleichgültig in welcher Form ist immer sowohl auf das Wohlbefinden der Klienten als auch das des Therapietieres zu achten. Beide müssen jederzeit in ihrer Würde und Integrität respektiert werden.
  5. Der Kontakt des Therapietieres mit einem Klienten erfolgt nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch, nach Absprache mit dem zuständigen Betreuungspersonal und der Leitung der jeweiligen Institution.
  6. Jedes Mitglied muss die Grenzen der Fähigkeiten und Belastbarkeit von Klienten, Therapietier und sich selbst realistisch einschätzen. Wenn nötig ist eine Therapieeinheit vorzeitig abzubrechen.
  7. Bei der Arbeit mit Therapietieren (beginnt schon bei der Ausbildung derselben) ist mit Methoden der positiven Bestärkung zu trainieren, ebenso ist im Alltag darauf wert zu legen.
    Das Arbeiten über Meidemotivation ist untersagt.
  8. Jegliches Vorgehen, welches einem Tier physischen und/oder psychischen Schaden zufügt, oder eine unangemessene Belastung darstellt, ist zu unterlassen – gleichgültig ob im Einsatz oder Alltag.
  9. Auf einen einwandfreien Gesundheits- und Pflegezustand des Therapietieres ist sorgfältig zu achten. Die gesetzlichen Vorgaben gem. § 39a Abs. 10 BBG bezüglich Einsatz und Prüfungsvorgaben sind einzuhalten.
  10. Das Honorar oder der Kostenersatz für den Einsatz eines Therapietieres darf den von THL vorgeschrieben Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser wird bei den Generalversammlungen festgelegt.
    Derzeit beträgt dieser ab Juni 2024 € 65,- pro Einsatzeinheit a`45 Minuten, excl. Kilometergeld. Hiervon ausgenommen ist der Einsatz im berufliche Kontext.
  11. Zum Wohle des Therapietieres sind maximal 2 Einsätze pro Woche gesetzlich zulässig.
  12. Jedes Mitglied trägt selbst die Verantwortung für eine eventuelle ordnungsgemäße Versteuerung von Honoraren für den Einsatz seines Therapietieres, sowie für einen ausreichenden Versicherungsschutz des Tieres und sich selbst.
  13. Bei eindeutigem Verstoß gegen die Inhalte des ethischen Kodex, obliegt es dem Vorstand von THL, dem Mitglied eine Abmahnung auszusprechen. Tritt nach zweimaliger Abmahnung keine Verbesserung ein, ist der Vorstand berechtigt, einen Ausschluss aus dem Verein auszusprechen.
  14. Werden Tiere ohne gültiger Einsatzberechtigung (Frist läuft 3 Monate über dem Ausweisdatum aus) in der TGI eingesetzt erfolgt eine Abmahnung, bzw. kann dies den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Weiters erfolgt die Verständigung der Einsatzstelle und der gesetzlichen Prüfstelle (Messerli-Institut).
  15. Hunde mit kupierten Ohren und / oder Ruten, sowie Hunde aus deutlich erkennbaren Qualzuchten (Tierarztentscheidung) werden nicht zur Ausbildung zugelassen (Tierschutzgesetz 2007). Ausnahme: nachweisliche Übernahme des Tieres aus dem Tierschutz oder verletzungsbedingt.

 

Ziele des Vereins

  1. Ausbildung von Therapiebegleithundeteams nach modernen Erkenntnissen der Ethologie mit gewaltfreien Methoden, unter einem, von den Mitgliedern zu unterzeichnenden, ethischen Codex
  2. Überprüfung und Nachtests von ausgebildeten Therapiebegleithundeteams
  3. Organisation und Veranstaltung von Vorträgen und Seminaren zur Fortbildung von Therapiebegleithundeteams und anderen Interessierten
  4. Regelmäßige Zusammenkünfte zwecks Erfahrungssaustausch der Mitglieder, sowie gemeinsame
    Unternehmungen zum Sozialisierungstraining unserer Hunde
  5. Kontaktaufnahme mit Institutionen, die an der tiergestützten Therapie (TGT) interessiert sind. (Alten- und Pflegeheime, sonderpädagogische Zentren, Kindergärten, Schulen,
    Krankenanstalten usw.)
  6. Vermittlung von geprüften Therapiebegleithundeteams an Institutionen
  7. Bei Bedarf und Interesse Ausbildung, Prüfung, Vermittlung und Einsatz anderer geeigneter Therapietiere
  8. Datenerhebung von regelmäßig arbeitenden Teams zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten und
    Evaluierung der Wirksamkeit der TGT
  9. Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene mit Personen und Institutionen, die im Bereich der TGT tätig sind
  10. Förderung des Bekanntheitsgrades von TGT und deren Wirksamkeit in der Gesellschaft
  11. Organisation karitativer Veranstaltungen, deren Reinerlös zur Erhaltung unserer Vereinsziele dient
  12. Vermittlung zur Ausbildung zum Rehabilitationshund
  13. Vermittlung von dem THL Leitbild entsprechenden, geeigneten regionalen Hundetrainern – Austrian Dog Trainers
  14. Vorstellung alternativer Tierärzte
  15. Verbreitung von neuestem, kynologischen Fachwissen